Von Kommunen für Kommunen – Tipps aus der kommunalen Praxis
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Thema: Jugend und Soziales
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Integrationsleistungen in den Arbeitsmarkt wirksam gestalten
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Ziel der Weiterentwicklung der Leistungsorganisation und der Ausrichtung der Leistungen auf die Städte, Gemeinden und regionale Arbeitsmärkte muss es sein, die Integrationsleistungen in den Arbeitsmarkt zu steigern. In den Kreisen Coesfeld und Steinfurt ist dies sehr gut gelungen, durch
- die Zusammenführung der Leistungen des Fallmanagements, der Arbeitsvermittlung
wie der wirtschaftlichen Hilfefegewährung in dezentral operierenden Teams,
- die Stärkung der Selbständigkeit der Teams für das operative Geschäft,
- die Priorisierung der Eigenakquise von Stellen als Spezialisierung und
Arbeitgeberdienstleistung in den Teams.
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Elternbeitragserhebungen überprüfen
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Die Erhebung der Elternbeiträge hat der Hochsauerlandkreis an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden delegiert. Diese führen die vereinnahmten Beträge monatlich an den Hochsauerlandkreis ab. Die Erhebung der Elternbeiträge wird vom Hochsauerlandkreis jährlich überprüft. Die Überprüfung erfolgt im Umfang von rd. 10 bis 20 % der Elternbeitragsfestsetzungen insgesamt (2000=510 Fälle, 2001=681 Fälle, 2002=625 Fälle, 2003=554 Fälle, 2004=515 Fälle bei insgesamt rd. 4000 Fällen). Auf der Grundlage von Beitragslisten werden die Festsetzungen und ihre Aktualität (letzte Einkommensbescheide) geprüft. Sofern keine aktuellen Einkommensteuerbescheide vorliegen, werden diese von den Eltern gefordert, die Beitragsfestsetzung überprüft und bei Abweichungen die zuständigen kreisangehörigen Gemeinden aufgefordert, Elternbeiträge nachzufordern bzw. neu festzusetzen. Die Neufestsetzung bzw. Nachforderung wird dem Kreis durch Übersendung des Bescheides nachgewiesen.
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Begrenzung stationärer Hilfen
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Das Jugendamt des Kreises Kleve verfolgt nachhaltig das Ziel, die Ausgaben für kostenintensive stationäre Hilfen zu begrenzen, ohne hierbei den Rechtsanspruch auf Leistungen nach den §§ 33, 34, 41 SGB VIII infrage zu stellen. Durch konsequente Steuerung und Überprüfung der Zielerreichung ist es gelungen, die Fallzahlen bei Heimunterbringungen und die durchschnittlichen Fallausgaben deutlich zu reduzieren. So konnten beispielsweise die Ausgaben für Heimunterbringungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung im Zeitraum von 2001 bis 2005 mehr als halbiert werden. Das Konzept des Kreisjugendamtes beinhaltet konkrete Zielvereinbarungen mit den aufnehmenden Einrichtungen, die grundsätzlich eine Rückführung bzw. Verselbständigung der Kinder und Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen in einem individuell im Rahmen des Hilfeplanverfahrens vereinbarten Zeitraum beinhalten. Leistungserbringer werden gezielt nach fachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgewählt, wobei sich die Zusammenarbeit auf die Einrichtungen konzentriert, die das Konzept mittragen und unterstützen. Bei erforderlicher Fremdunterbringung wird der Vollzeit-/ Familienpflege ein grundsätzlicher Vorrang eingeräumt. Die Zusammenarbeit mit Pflegefamilien konzentriert sich auf den eigenen Zuständigkeitsbereich, um eine erwünschte Elternarbeit und Elternkontakte zu ermöglichen.
Auch schwierigere Fälle werden aufgrund der guten Zusammenarbeit in der Regel ohne einen finanziellen Aufschlag durch Pflegefamilien betreut. Der schrittweise Ausbau der ambulanten Hilfen in Form flexibler Hilfen, die als Familienunterstützende Leistungen ausgelegt sind, wurde aus den im stationären Bereich erzielten Einsparungen finanziert. Die Ein-richtungen werden verstärkt in die Familienarbeit eingebunden und sind bei Bedarf auch nach einer Rückführung weiterhin unterstützend in der Familie tätig.
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Durch Pflegefachkräfte sparen
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Eine Pflegefachkraft trägt im Kreis Gütersloh zur individuellen Planung der Hilfe zur Pflege bei und leistet hierdurch einen Beitrag, Kosten einzusparen. So wird der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit gefördert, der pflegerische Leistungsumfang an das sozialhilferechtlich Notwendige angepasst und vorrangige Leistungsverpflichtungen der Kranken- und Pflegekassen überprüft und realisiert.
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Weitere Infos:Kreis Gütersloh, Abteilung 3.3 (Arbeit und Soziales);
Leiterin Frau Judith Schmitz, Tel: 05241/85-2350, E-Mail: judith.schmitz@gt-net.de
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Betreuung unter Dreijähriger
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Das Betreuungsangebot des Kreises Soest für unter Dreijährige umfasst neben den Tageseinrichtungen nach dem GTK auch die Tagespflege und die Spielgruppen. Das Betreuungskonzept differenziert innerhalb dieser Altersgruppe weiter nach unterschiedlichen Betreuungsbedarfen. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte und zielgenaue Planung.
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Weitere Infos: Kreis Soest, Frau Cordula Pfannschmidt,
Tel.: 02921/30-2054, E-Mail: cordula.pfannschmidt@kreis-soest.de
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Verschiedene Wege ambulante Erziehungshilfen zu stärken
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Das Reintegrationskonzept des Kreises Steinfurt verpflichtet die Mitarbeiter der pädagogischen Dienste (ASD) in allen Fällen von stationärer Unterbringung zur grundsätzlichen Prüfung einer Rückkehroption. Der Prüfung liegt ein entwickeltes Raster von Prüfkriterien zugrunde. Mit den großen Jugendhilfeträgern wurden entsprechend ausgestattete Reintegrationsplätze und –verfahren verabredet (Familientherapie, Elternkurse, intensive Elternarbeit, Sozialraumbezug). Die Jugendhilfe richtet sich stark auf die Familie und die Förderung der Erziehungsfähigkeit mit intensiven ambulanten Jugendhilfeleistungen aus. Ein eigenes Pflegestellenkonzept (alternativ zu den sogenannten „Westfälischen Erziehungsstellen“) ergänzt die Angebote ambulanter und stationären Hilfen.
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Weitere Infos: Kreis Steinfurt, Jugendamt, Frau Thomas-Klosterkamp,
Tel.: 02551/692483, E-Mail: barbara.thomas-klosterkamp@kreis-steinfurt.de
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Die Kreise Borken und Coesfeld haben mit den Erziehungsberatungsstellen Vereinbarungen getroffen, deren sozial- und familientherapeutische Leistungen zu nutzen. Doppelbetreuungen (Jugendamt und Erziehungsberatungsstelle) werden so vermieden, präventive Angebote in Kindergärten, Schulen etc. gestärkt, die Erziehungsfähigkeit der Familien wirkungsvoll gefördert und vieles mehr.
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Weitere Infos: Kreis Coesfeld, Jugendamt,
Frau Dülker, Tel.: 02541/185200, E-Mail: johanna.duelker@kreis-coesfeld.de
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Über Budgets steuert der Kreis Wesel die Ausgaben der Hilfen zur Erziehung. Wird ein Budgetansatz innerhalb eines Teams bei einer Hilfeart überschritten, kann er durch Einsparungen bei einer anderen Hilfeart ausgeglichen werden. Dies stärkt das Steuerungsbewusstsein der Verantwortlichen. Kombiniert wird dieser Ansatz mit produktbezogenen Zielsetzungen, beispielsweise einem konkreten Mindestanteil ambulanter an den teilstationären Hilfen, begrenzter Verweildauer in Heimen etc. Begleitet wurde die Konzeption des Ausbaus „flexibler, erzieherischer Hilfen“ durch eine Wirksamkeitsanalyse. Dem Kreis Wesel ist es hierdurch und durch den Ausbau und die Ausdifferenzierung der Angebote der Familienpflege gelungen, die Ausgaben der Hilfen zur Erziehung seit 2001 kontinuierlich zu senken.
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Weitere Infos: Kreis Wesel, Fachbereich Jugend,
Amtsleiterin Frau Röhricht, Tel.:0281/207-2932, E-Mail: christa.roehricht@kreis-wesel.de
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Gezielte Förderung der Pflege in der eigenen Wohnung
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Ein kreisweit einheitlicher Pflegeüberleitungsbogen vereinfacht im Kreis Unna die Nachsorge und Rehabilitation in der eigenen Häuslichkeit nach stationären Akutbehandlungen. Auf diese Weise werden Indikationen und Rehabilitationsempfehlungen der beteiligten Dienste und Einrichtungen ausgetauscht, stationäre Pflege wird weitgehend vermieden.
Der Vordruck ist auf den Internetseiten des Kreises abrufbar: www.kreis-unna.de
Der Verbleib hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zuhause bedarf der begleitenden Unterstützung im Alltag. Durch Übernahme der Kosten für psychosoziale Betreuung, komplementäre und pflegeergänzende Leistungen schlägt der Kreis zwei Fliegen mit einer Klappe: die Pflegebedürftigen können in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und der Kreis vermeidet eine teure stationäre Pflege.
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Weitere Infos: Kreis Unna, Rüdiger Sparbrod,
Tel.:02303/271050, E-Mail: ruediger.sparbrod@kreis-unna.de
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 Kooperation bei Vollzeitpflege hilft Kosten sparen
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Die Stadt Ahaus (38.100 Einwohner) kooperiert bei der Vollzeitpflege junger Erwachsener mit den Städten Borken (40.800 Einwohner), Gronau (45.800 Einwohner) und Rheine (76.300 Einwohner). Ziel der Zusammenarbeit der Städte ist es, für ältere Kinder mit schwierigen Beziehungsgeschichten Pflegefamilien zu finden sowie besondere Pflegeformen in eigener Verantwortung zu schaffen (Beratung, Qualifizierung, Begleitung) und damit kostenintensiveren Formen entgegen zu steuern.
Damit versuchen die Kooperationspartner, günstige Angebote im regionalen Bereich zu entwickeln. In einem zweiten Schritt sollen die Pflegegelder nach den maßgeblichen Vorschriften neu festgesetzt und gestaffelt werden.
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Weitere Infos: Stadt Ahaus, Herr Kühlkamp,
Telefon: 02561 / 72-301, E-Mail: h.kuehlkamp@ahaus.de
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 Erziehungsberatung leistungsgerecht finanzieren und wirksam
steuern
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Im Kreis Borken leisten die Caritasverbände die Erziehungsberatung für die Dekanate Ahaus-Vreden, Bocholt und Borken.
Seit 2005 werden diese Leistungen anhand differenzierter Leistungsbeschreibungen und in Form von Fallpauschen und Fachleistungs-stunden vergütet. Die Leistungs- und Entgeltvereinbarungen entsprechen dabei voll den Anforderungen des SGB.
Zur Pauschalierung qualifizierter Beratungsfälle werden jeweils sieben Fachleistungsstunden zugrunde gelegt (Durchschnitt). Die Differenzierung und Beschreibung der einzelnen Leistungen der Erziehungsberatung (Erstkontakte, qualifizierte Beratungen, testdiagnostische Untersuchungen etc.) werden vierteljährlich in Anzahl und Umfang dokumentiert.
Durch die Leistungs- und Entgeltvereinbarungen für die Erziehungsberatung wird eine hohe Leistungstransparenz erzielt, die eine wesentliche Voraussetzung einer wirksamen Gesamtsteuerung der Leistungen der Hilfen zur Erziehung bietet.
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Weitere Infos: Stadt Ahaus, Herr Kühlkamp,
Telefon: 02561 / 72-301, E-Mail: h.kuehlkamp@ahaus.de
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 Green-Card für Anmeldungen in Tageseinrichtungen für Kinder
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Jährlich wiederholen sich die Erfahrungen, dass viele Eltern ihr Kind in mehreren Tageseinrichtungen parallel anmelden. Wieviele Plätze werden tatsächlich benötigt? Diese Frage ist so kaum überschaubar, der Verwaltungsaufwand enorm. Deshalb wird den Eltern in Gladbeck (77.200 Einwohner) frühzeitig eine Green-Card mit entsprechend erläuterndem Anschreiben durch das Jugendamt ausgehändigt. Die Anmeldung in einer Tageseinrichtung erfolgt ausschließlich durch Abgabe der Green-Card (die Farbe der Karte wechselt jährlich). Die zuverlässige Mitarbeit der Tageseinrichtungen aller Träger als wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren dieses Verfahrens ist in Gladbeck weitestgehend sichergestellt. So wird seit Einführung des Green-Card-Verfahren in Gladbeck nicht nur ein reduzierter Aufwand in der Verwaltung und den einzelnen Tageseinrichtungen, sondern ebenso eine wesentlich verbesserte Abbildung und Planung der aktuellen Bedarfe in den einzelnen Tageseinrichtungen erreicht.
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Weitere Infos: Stadt Gladbeck, Michael Freudiger, Telefon: 02043/99-2043,
E-Mail: michael.freudiger@stadt-gladbeck.de
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 Demografischer Wandel - Flexibles und bedarfsorientiertes Schul-
und Kindergartenangebot
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Bedingt durch eine geografisch günstige Lage zu den Stadtzentren von Mönchengladbach und Düsseldorf und eine gute Anbindung an die Verkehrsinfrastruktur besteht für die Stadt Tönisvorst (30.400 Einwohner) die Chance, von Wanderungsbewegungen innerhalb der Bevölkerung zu profitieren und durch Zuzug aus den umliegenden Ballungszentren ein Bevölkerungswachstum zu erreichen.
Dieses Potenzial hat die Stadt Tönisvorst frühzeitig erkannt und diese Erkenntnisse in die Planung Ihrer Infrastruktur insbesondere im Bereich Schul- und Kindertagesstättenversorgung mit einfließen lassen.
So wurde im städtischen Schulzentrum aufgrund der aktuellen Schülerzahlen ein kurzfristiger zusätzlicher Bedarf an Klassenräumen festgestellt. Als alternative Möglichkeiten boten sich entweder ein Erweiterungsanbau am bestehenden Schulgebäude oder eine Containerlösung, bei der die Klassenräume in angemieteten Klassencontainern untergebracht werden, an.
Auf Basis des erstellten Schulentwicklungskonzeptes wurde ein baldiger erneuter Rückgang der Schülerzahlen prognostiziert, sodass ein fester Anbau dann nicht mehr erforderlich wäre.
Deshalb entschied sich die Stadt für die flexiblere Alternative der Containerlösung, um kurzfristig den vorhandenen Mehrbedarf aufzufangen und bei rückläufigen Schülerzahlen die angemieteten Container wieder aufgeben zu können.
Auch bei den Tageseinrichtungen für Kinder hat die Stadt Tönisvorst eine rechtzeitige Anpassung der vorhandenen Versorgungsinfrastruktur in die Wege geleitet. Bedingt durch rückläufige Geburtenraten drohte nach der vorliegenden Kindergartenbedarfsplanung ein Überangebot an Plätzen, das jedoch durch die flexible Schließung zweier Einrichtungen und effiziente Zusammenlegung einzelner Gruppen und Einrichtungen verhindert werden konnte.
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Weitere Infos: Stadt Tönisvorst, Herr Fischer, Tel.: 02151/999167,
E-Mail: Rainer.Fischer@toenisvorst.de
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Demografische Entwicklung in der Stadt Kamen
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Die Stadt Kamen (46.100 Einwohner) hat 1998 die Bedeutung der Entwicklungen erkannt und sich mit dem Thema Demographische Entwicklung und damit auch der Sozialraumanalyse befasst. Mit der Teilnahme an dem Projekt „Jugendhilfe 2010“ des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe (LWL) werden für die zukünftige Ausrichtung der Jugendarbeit- und -hilfe weitreichende Grundlagen erarbeitet.
In der Zielformulierung des Projektes 2010 heißt es:
„Bevor in den Folgejahren die 89 Jugendämter in Westfalen-Lippe mit plötzlichen Einbrüchen in Folge des Geburtenrückgangs konfrontiert werden, sollte ein Planungsverfahren erprobt werden, was zeitnah allen Trägern der Jugendhilfe ermöglicht, systematisch und fachlich begründet die richtigen Prioritäten zu setzen. In Zusammenarbeit mit vier Jugendämtern unterschiedlicher Größe und Struktur sollten modellhaft Planungsprozesse initiiert werden. Für alle Jugendämter in Westfalen-Lippe sollten diese sog. „Vergleichsjugendämter“ als Modelle zur Verfügung stehen.“
Zudem soll an dem Projektende nicht nur eine Dokumentation stehen, sondern Ziel ist auch die Übertragbarkeit einzelner Maßnahmen und Ergebnisse in andere Kommunen. Begleitet wird das Projekt durch das Institut für soziale Arbeit e.V. (ISA) in Münster.
Durchgeführt wurde das Projekt ab Herbst 2001 unter der Federführung des LWL-Landesjugendamtes mit der Stadt Bielefeld, der Stadt Kamen, dem Kreis Lippe und dem Kreis Coesfeld. Zusätzlich wird jeder Teilnehmer noch durch eine Fachkraft des Landesjugendamtes unterstützt.
Da das Projekt des Landesjugendamtes Mitte 2004 endet, hat sich die Stadt Kamen für eine zusätzliche und darauf aufbauende Untersuchung entschlossen. Hierin soll die Schulentwicklung, damit einhergehend die Schulstandorte der Grundschulen und die Gebäudebestände analysiert und der zukünftigen Entwicklung angepasst werden.
Um den gesetzlichen Anforderungen der Jugendhilfeplanung gerecht zu werden, ist in der Stadt Kamen die Stelle des Jugendhilfeplaners eingerichtet worden. Hier werden Planungen für den Jugendbereich vorbereitet, deren Aussagen Grundlagen zur Steuerung darstellen. Darin werden nicht nur Teilaspekte beleuchtet, sondern es steht auch immer die Gesamtsituation der Stadt Kamen im Fokus der Betrachtung. Neben den Entwicklungen im Kindertagestättenbereich und der Jugendarbeit werden die einzelnen Sozialräume der Stadt Kamen analysiert. Der demografischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen innerhalb des Stadtgebietes kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Für die Verarbeitung und Analyse der vielen Daten wird ein Jugendhilfeprogramm im Fachbereich eingesetzt. Durch die Verknüpfung mit anderen Datenbeständen, z.B. den Einwohnermeldedaten, sind Auswertungen über Bevölkerungsanteile, Altersgruppen und Nationalitäten auf vorher bestimmte Ortsteile oder Straßen möglich. Um die Möglichkeiten noch erweitern zu können, wurde mit dem örtlichen Arbeitsamt ein monatlicher Transfer abgestimmten Arbeitslosendaten vereinbart.
Aufbauend auf diese Erkenntnisse und in Verbindung mit dem Projekt Jugendhilfe 2010 des Landesjugendamtes, werden auch konkrete Überlegungen zur langfristigen Reduzierung der Kapazitäten in den Kindertageseinrichtungen angestellt.
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Weitere Infos: Ansprechpartner: Stadt Kamen, Fachbereich Jugend und Soziales,
Fachbereichsleiter Herr Güldenhaupt, Jugendhilfeplaner Herr Dunker, Tel.: 02307 / 148-364
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 Effizientes Controlling und Steuern in der erzieherischen
Jugendhilfe verbessert Betreuungsangebot
und hilft gleichzeitigKosten zu reduzieren
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Die Stadt Wesseling (35.600 Einwohner) verfügt über ein weitreichendes Controlling im Bereich der erzieherischen Hilfen. Im Rahmen einer umfassenden Grunddatenerhebung werden laufend Informationen über den derzeitigen Status Quo der Jugendhilfe gesammelt und ausgewertet.
So werden z. B. die prozentualen Anteile der einzelnen Hilfearten, die Quote von stationären und ambulanten Hilfen, die Aufteilung auf Minderjährige und Volljährige sowie der Altersstruktur allgemein bei den Hilfeempfängern und die Dauer der jeweiligen Maßnahmen ermittelt.
Durch diese differenzierte Datenerfassung erhält das Jugendamt der Stadt Wesseling wichtige steuerungsrelevante Informationen über die Entwicklung einzelner Hilfearten und Altersgruppen und kann so erforderlichenfalls frühzeitig bei Fehlentwicklungen gegensteuern.
Auch werden über diese kennzahlenorientierte Datenerhebung eine Analyse bzgl. Zielerreichung in einzelnen Bereichen und sich ergebende Handlungsnotwendigkeiten ermöglicht.
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Weitere Infos: Stadt Wesseling, Fachbereich Jugendhilfe,
Frank W. Krüger, Tel.: 02236 / 701 266, E-Mail: fkrueger@wesseling.de
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Maßnahmenbündel senkt Heimerziehungsausgaben nachhaltig
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Veranlasst durch ständig steigende Heimerziehungskosten hat das Jugendamt der Stadt Velbert (88.500 Einwohner) in enger Kooperation mit den freien Trägern der Jugendhilfe ein ganzes Maßnahmenbündel konzeptionell zusammengestellt, mit dem Ziel, zum einen die Kosten zu senken, zum anderen aber auch das Betreuungsangebot qualitativ zu verbessern.
So wird bei der sog. „Rückführungsberatung“ die Chance des heimuntergebrachten Kindes auf eine Rückkehr in die Familie gewahrt und die Erziehungsverantwortung der Eltern gestärkt.
Neben der einzelfallorientierten Beratung vor Ort wird insbesondere über Gruppenarbeit mit den betroffenen Eltern mit Rollenspielen, Elterntraining und Einzel- und Paarberatung die Erziehungskompetenz der Eltern aufgebaut.
Grundvoraussetzung für den Erfolg dieses Projektes war u.a., die erfreulicherweise konstante Teilnahme der Eltern. So konnte nach einer einjährigen Projektphase ein positives Resümee gezogen werden, da die Anzahl und die Dauer der stationären Heimunterbringungen nachhaltig reduziert werden konnte und alleine im Jahr 2003 nach Abzug der Projektkosten ca. 210.000,- € eingespart wurden.
Nach Beendigung dieser erfolgreichen Projektphase wird die Rückführungsberatung nun dauerhaft in Velbert angeboten.
Ein weiteres Element ist die sog. „Bereitschaftspflege“, bei der insbesondere Kinder im Vorschulalter in akuten Krisensituationen (Missbrauch, Krankheit/Tod der Eltern) vorübergehend in Bereitschaftspflegefamilien untergebracht werden.
Diese Familien verfügen über eine hohe erzieherische Kompetenz und unterscheiden sich dadurch von „normalen“ Pflegefamilien. Über spezielle Schulungsangebote wird diese Kompetenz ausgebaut und gefördert, sodass eine Betreuung in einer solchen Bereitschaftspflegefamilie eine echte Alternative zur Heimunterbringung darstellt.
Über einen „Stand-by-Pool“ stehen ständig Familien bereit, um in akuten Notsituationen kurzfristig eine fach- und kindgerechte Unterbringung zu gewährleisten.
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Weitere Infos: Stadt Velbert, Markus Hackethal, Tel.: 02051 / 262461,
E-Mail: markus.hackethal@velbert.de
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Positive Entwicklungen durch Sozialraumbudget
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Das Modellprojekt „Sozialraumbudget Wulfen“ der Stadt Dorsten (81.000 EW) zielt auf die Erprobung neuer Handlungs- und Verfahrensansätze in der Gewährung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in einem sozialräumlichen Kontext ab. Dabei wird das sozialpolitisch engagierte Projekt eingebunden in einen städtebaulichen Entwicklungsprozess.
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Nach einjährigem Vorlauf trägt das Projekt jetzt erste Früchte: Fallzahlen und Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe – insbesondere der Heimerziehung - sind rückläufig. Erreicht wurde dies durch eine ressourcenorientierte und standardisierte Hilfeplanung, die laufend Fälle aufgabenkritisch im Hinblick auf Möglichkeiten flexibler Hilfen, der Möglichkeiten der Verselbständigung der Kinder und Jugendlichen und der Rückführung ins Elternhaus im Auge behält. Begleitet wird das Modell durch ein fachliches und finanzwirtschaftliches Controlling, ein fortlaufend dokumentiertes Berichtswesen unter gemeinsamer Verantwortung und Steuerung durch freie Träger der Jugendhilfe, Politik und Verwaltung. Auf den Erkenntnissen dieses Projektbausteines baut der städtebauliche Entwicklungsprozess auf.
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Weitere Infos: Stadt Dorsten, Herr Gayk, Tel.: 02362/660 (Zentrale), E-mail: jugendamt@dorsten.de
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Projekt „Mobile“: durch mobile Busse mittendrin
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Wirtschaftlich zwar nicht belegt aber sozialpolitisch nachahmenswert ist die Idee aus Erftstadt (51.000 EW), offene Jugendarbeit neben den klassischen festen Anlaufstellen auch mobil zu leisten.
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Für diese Form der mobilen, aufsuchenden Jugendarbeit setzt die Stadt umgebaute Busse ein. Diese Busse fahren die von den Jugendlichen selbst gewählten Treffpunkte wie Parks, Freibäder, Schulhöfe und andere Plätze an. Für die Jugendlichen ist es so leichter, die Hemmschwelle zu überwinden, mit Jugendamtsmitarbeiterinnen und –mitarbeitern ins Gespräch zu kommen. Wesentlicher Bestandteil des Konzeptes ist die Vernetzung und die enge Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden und Institutionen (wie beispielsweise Kirchen und Schulen) zur Verbesserung des jugendkulturellen Angebots, sowie die intensive Beratung Jugendlicher und junger Erwachsener.
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Weitere Infos: Stadt Erftstadt, Jugendamt, Herr Brost, Tel.: 02235/409229,
E-Mail: wolfgang.brost@erftstadt.de
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 Aus der Praxis: „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG)
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In Kerpen (64.000 EW) ist die Sachbearbeitung organisatorisch dem Bereich Ordnung und dort dem Ausländerwesen zugeordnet. Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben werden zentral durch Sachbearbeiter vorgenommen, die für diesen Personenkreis dann auch die weitere ausländerrechtliche Bearbeitung erledigen. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz werden Reibungsverluste vermieden, Statusprüfungen sind ohne Zeitverluste möglich und die Ausgaben beschränken sich auf das Notwendige.
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Weitere Infos: Stadt Kerpen, Herr Siepen, Telefon: 02237/58-253
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Im Kreis Heinsberg sorgt eine gemeinsame Richtlinie aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden für eine einheitliche Auslegung der Bestimmungen und Gleichbehandlung der Fälle nach dem AsylbLG. Bei der Stadt Heinsberg (42.000 EW) ist unser Team erstmals damit in Berührung gekommen und hält diese Vorgehensweise für nachahmenswert.
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Weitere Infos: Stadt Heinsberg, Herr Paulus, Telefon: 02452/14164, E-Mail: wpaulus@heinsberg.de
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Im Sozialamt der Stadt Tönisvorst (30.000 EW) haben die zuständigen Mitarbeiter für die Leistungen nach dem AsylbLG einen direkten Zugriff auf die Ausländerdatei des Kreisausländeramtes, um direkt den jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Status des Leistungsberechtigten zeitnah zu ermitteln. Zur Wahrung des Datenschutzes ist der Zugriff in Absprache mit dem Kreis Viersen auf die statusrelevanten Angaben beschränkt.
Mit Vertretern der Sozialämter der kreisangehörigen Kommunen im Kreis Viersen und des Kreisausländeramtes besteht ein Arbeitskreis „Asyl“, der sich regelmäßig zum einen mit leistungsrechtlichen Themen, zum anderen mit ausländerrechtlichen Problemen auseinandersetzt, um eine möglichst einheitliche Bearbeitung sicherzustellen. Der Arbeitskreis wird je nach zu behandelnden Themengebieten um weitere Teilnehmer anderer Behörden, wie beispielsweise Vertreter des Gesundheitsamtes, ergänzt.
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Weitere Infos: Stadt Tönisvorst, Sozialamt, Frau Klein, Telefon: 02151/999185,
E-mail: ellen.klein@toenisvorst.de
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Die Umsetzung der Leistungseinschränkungen nach § 1a AsylbLG – beispielsweise wenn der Betroffene seine Reisedokumente vernichtet - wird in vielen Kommunen nicht oder sehr zurückhaltend in Angriff genommen, da Klagen vor Gericht befürchtet werden. In der Stadt Eschweiler (55.000 EW) wurden in 18 Fällen Leistungseinschränkungen vorgenommen und nur in einem Fall wurde eine Klage angedroht. Eine offensive Haltung scheint demnach Erfolg versprechend zu sein.
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Weitere Infos: Stadt Eschweiler, Herr Rombach, Telefon: 02403/71291,
E-Mail: juergen.rombach@eschweiler.de
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 Familienunterstützende Hilfen statt teure Heimunterbringung
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Hinter dem „Dormagener Qualitätskatalog“ verbergen sich eine Konkretisierung der Aufgabenwahrnehmung für die erzieherischen Hilfen im Bereich Jugend/Soziales und die Definition von Produkten und Leistungen sowie Qualitäts- und Quantitätszielen auf diesem Sektor. Familienergänzende und -unterstützende Hilfen haben danach Vorrang vor familienersetzenden Hilfen. Kostenintensive Heimunterbringungen und Vollzeitpflegen sollen nur als letzte Möglichkeiten herangezogen werden. In Dormagen (64.000 EW) wurde dazu die „Arbeitsgemeinschaft erzieherische Hilfen“ eingerichtet, an der alle im Stadtgebiet tätigen Institutionen mitwirken. Ferner konnte im Rahmen der ganzheitlichen Sachbearbeitung in Stadtteilbüros eine enge Kooperation der Sozialpädagogischen Dienste mit der Sachbearbeitung für Wirtschaftliche Hilfen realisiert werden. Alle Fälle werden kollegial beraten und unter Kostengesichtspunkten und alternativen Hilsangeboten entschieden. Anschließend fließen sie in das Hilfeplanverfahren ein, wodurch Fach- und Finanzverantwortung den gleichen Stellenwert erhalten.
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Weitere Infos: Stadt Dormagen, Fachbereichsleiter Herr Gerd Trzeszkowski, Telefon: 02133/257206,
E-Mail:gerd.trzeszkowski@stadt-dormagen.de
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 Ambulant vor stationär
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wird auch in Lippstadt (67.000 EW) konsequent umgesetzt. Ein erweitertes Angebot ambulanter erzieherischer Hilfen hat die Ausgaben für die Heimerziehung wesentlich reduziert. Die ambulanten Hilfen sind flexibel und nachfrageorientiert, sie orientieren sich am konkreten individuellen Hilfebedarf des Kindes, des Jugendlichen, des jungen Volljährigen oder der Familie. In Zusammenarbeit mit dem Hilfesuchenden werden detailliert Ziele mit konkreten Handlungsschritten vereinbart, die der laufenden Kontrolle / Selbstkontrolle der umgesetzten Schritte unterliegen. Besonders junge Familien erhalten Unterstützung, um mittel- und langfristig die Erziehungskompetenz zu stärken - und so spätere stationäre Maßnahmen zu vermeiden.
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Weitere Infos: Stadt Lippstadt, Fachbereichsleiter Herr Roßbach, Tel.: 02941/980-690,
E-mail: wolfgang.rossbach@stadt-lippstadt.de sowie Leiterin des Fachdienstes Soziale Dienste,
Frau Rolf, Tel.: 02941/986-589, E-mail:helga.rolf@stadt-lippstadt.de
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Heimdatei optimiert Hilfeplanprozess
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In der Stadt Marl (92.000 EW) hilft eine Heimdatei dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) bei der Auswahl qualitativ guter und kostengünstiger Einrichtungen. Die Datei wird sowohl vom ASD als auch von der wirtschaftlichen Jugendhilfe auf dem Laufenden gehalten und genutzt. Der Hilfeplanprozess wird dadurch optimiert, Entscheidungen werden transparenter und das Kostenbewusstsein wird gestärkt.
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Weitere Infos: Stadt Marl, Amtsleiter 51 Herr Mittmann Telelfon: 02365/992451,
E-mail: Vo_Mittmann@Stadt.Marl.de sowie Herr Ingomar Kranz, Telefon: 02365/992400,
E-mail: In_Kranz@Stadt.Marl.de
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„Kollegiale Visitation“ - gegenseitiges Lernen der Jugendämter
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In Zusammenarbeit mit anderen Jugendämtern wurde in dem Projekt „Kollegiale Visitation“ die Arbeit des Jugendamtes der Stadt Soest (48.000 EW) untersucht. Interviews mit den dort Beschäftigten, den Trägern der freien Jugendhilfe, den Eltern und den betroffenen Kindern und Jugendlichen wurden ausgewertet und Handlungsempfehlungen daraus abgeleitet
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Weitere Infos: Stadt Soest, Frau Czock, Telefon:02921/103-2000, E-mail: bczock@soest.de
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Kennzahlenset in der Erziehungsberatung
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Die Stadt Dülmen (47.000 EW) hat in Zusammenarbeit mit dem Kreis und der Stadt Coesfeld einen Vertrag über die Wahrnehmung von Aufgaben der Erziehungsberatung mit dem Caritasverband abgeschlossen. In diesem Vertrag sind nicht nur finanzielle und organisatorische Gesichtspunkte geregelt – zentraler Teil des Vertrages ist ein Kennzahlenset mithilfe dessen die Erziehungsberatung analysiert und strategisch gesteuert werden kann.
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Weitere Infos: Stadt Dülmen, Fachbereichsleiter Jugend, Familie und Gleichstellung,
Herr Berthold Büning, Telefon: 02594/12510,
E-Mail: b.buening@duelmen.de und Erste Beigeordnete Frau Christa Krollzig,
Telefon: 02594/12161, E-mail: krollzig@duelmen.de
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Unter einem Dach: Offene Ganztagsschule und GTK
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In Leichlingen (27.000 EW) ist die Organisation der offenen Ganztagsschule (OGATA) bei der Sachbearbeitung GTK (Gesetz über die Tageseinrichtungen für Kinder) angesiedelt und damit der inhaltliche Zusammenhang hergestellt. Rechtssicherheit und Transparenz wurden zudem durch die Erstellung von Richtlinien und einer Entgeltordnung zur OGATA geschaffen.
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Weitere Infos: Stadt Leichlingen, Jugendamt, Frau Dagmar Jankowiak, Telefon: 02175/992246,
E-Mail: sozialerdienst@leichlingen.de
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 Schule hilft Kosten sparen bei der Eingliederungshilfe für seelisch
behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)
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Nicht die Unterbringung in einer teuren Einrichtung, sondern die Integration seelisch behinderter Kinder und Jugendlicher in Regelschulen steht bei der Stadt Leichlingen (27.000 EW) im Vordergrund. Die Kinder und Jugendlichen werden hierdurch nicht ausgegrenzt, der Vorteil für die Stadt liegt in der Kostenersparnis. Dies setzt voraus, dass ein belastbares Verfahren entwickelt wird, welches beispielsweise die schulische Mitverantwortung konsequent einfordert sowie den schulpsychologischen Dienst und den Amtsarzt zwingend einbindet. Die Ergebnisse in Leichlingen können sich sehen lassen.
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Weitere Infos: Stadt Leichlingen, Jugendamt, Frau Dagmar Jankowiak, Telefon: 02175/992175,
E-Mail: sozialerdienst@leichlingen.de
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„Fahrplan“ demografischer Wandel in der Jugendhilfe
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Die Stadt Kamen (46.000 EW) hat schon früh die Bedeutung des demografischen Wandels erkannt und unter Federführung des LWL-Landesjugendamtes gemeinsam mit der Stadt Bielefeld, dem Kreis Lippe und dem Kreis Coesfeld in Projektarbeit modellhafte „Jugendhilfestrategien 2010“ erarbeitet. Ausgehend von der örtlichen Planungsrealität werden Schritte der kommunalen Jugendhilfeplanung aufgezeigt, wie ein Kreis, eine kreisfreie Stadt und eine kreisangehörige Stadt in geeigneter Weise auf die demografische Entwicklung reagieren können. Die Dokumentation gibt einen Überblick über das Konzept des Projektes, die Empfehlungen zum Datenraster, die unterschiedlichen Planungsvoraussetzungen und –konzeptionen in den verschiedenen Modellstandorten, zeigt einen exemplarischen „Fahrplan“ auf und beantwortet Fragen zur Veränderung der Altersstruktur, zur Zuwanderung, zu voraussichtlichen Fall- und Kostensteigerungen, zum zukünftigen Profil von Kindertageseinrichtungen, zu Kooperationen von Jugendhilfe und Schule und vieles mehr.
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Weitere Infos: Stadt Kamen, Jugendhilfeplaner Herr Dunker, Tel: 02307/148-364,
E-mail: juergen.dunker@stadt-kamen.de
Dokumentation beziehbar über den Landschaftsverband Westfalen-Lippe
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