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Thema: Beteiligungen
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*       Professionelle Betätigungsprüfung

Auf ein gutes Beispiel professioneller Betätigungsprüfung sind wir im Kreis Aachen gestoßen. Systematisch werden dort Gesellschaftsverträge in den Blick genommen, Sonderberichte z.B. zum Thema Kommunalbürgschaften erstellt, kleine Gesellschaften selbst geprüft etc. Die Prüfung wird so zu einem wichtigen Baustein des Managements der Beteiligungen.

Weitere Infos: Kreis Aachen, Amt 14,
Amtsleiter Herr Frings, Tel. 0241/5198-2352 E-Mail: wolfgang-frings@kreis-aachen.de oder
Frau Freude (Prüfung und Beratung), Tel. 0241/5198-2378, E-Mail: miriam-freude@kreis-aachen.de

*       „Fäden in der Hand“ bei Beteiligungen

In Geldern (33.900 EW) ist die Stadt über ihre Beteiligungen sehr gut informiert und hält die Fäden durch aktives Beteiligungscontrolling und –Steuerung fest in der Hand:

  • Die Beteiligungsverwaltung verfügt über alle erforderlichen Unterlagen und Informationen
    der relevanten Beteiligungen.

  • Die Wirtschaftsplanungen der Gesellschaften, die Jahresabschlüsse und Berichte
    des Wirtschaftsprüfers werden eingehend analysiert. Die Ergebnisse der Analysen
    werden aufbereitet und in den politischen Gremien der Stadt erörtert.

  • Die Beteiligungsverwaltung erstellt ferner unterjährig je Quartal schriftliche Berichte, in denen
    die wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Beteiligung eingehend dargestellt und auch
    mittels Kennzahlen analysiert wird.

  • Die Ratsentscheidungen werden vorbereitet. Falls erforderlich münden diese in einer Vorgabe
    an die Vertreter der Stadt zum Abstimmverhalten in der Gesellschaft. Dabei wird
    z. B auch Einfluss auf die Gestaltung der Verkaufspreise der einzelnen Energiesparten genommen.

  • Ebenso werden die mit der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte betrauten Vertreter der
    Stadt durch die Kämmerei betreut. Es besteht ein Schulungsangebot zu den speziellen
    Rechten und Pflichten, die sich bei Wahrnehmung einer Organvertretung ergeben.

  • Die Unterlagen bzw. Sitzungen der Gesellschaftsorgane werden von der Beteiligungsverwaltung intensiv vorbereitet. Die wesentlichen Punkte werden für die Mandatsträger aufbereitet
    und ggf. mündlich erläutert. Es findet auch eine Nachbereitung der Sitzungen
    der Gesellschaftsorgane statt.

  • Bei jeder Sitzung des Finanzausschusses bezieht sich ein Tagesordnungspunkt
    auf die Beteiligungen der Stadt Geldern. Dabei wird über die neuesten Entwicklungen
    in den Gesellschaften informiert und mit den Belangen der Stadt abgestimmt.
    Der Geschäftsführer der Stadtwerke GmbH nimmt regelmäßig an den Sitzungen teil.

  • Der Kämmerer der Stadt ist gesellschaftsvertraglich berechtigt,
    an den Sitzungen des Aufsichtsrates der Stadtwerke GmbH (beratend) teilzunehmen.

Durch die enge Verzahnung von Verwaltung, Rat und Gesellschaftsorganen wahrt die Stadt ihre Interessen in hohem Maße. Dies zeigt sich auch in den guten Geschäftsergebnissen – die jährlichen Überschüsse werden vollständig zur Haushaltsentlastung der Stadt ausgeschüttet.

Weitere Infos: Stadt Geldern,
Thomas Knorrek, Telefon: 02831 / 398-215, E-Mail: thomas.knorrek@geldern.de

*       kommunalfreundlich gestalteter Gesellschaftsvertrag

Die Stadt Moers (108.000 Einwohner), als Mehrheitsgesellschafterin ihres Versorgungsunternehmens Energie Wasser Niederrhein GmbH (ENNI) hat in enger Abstimmung mit den übrigen kommunalen und privaten Minderheitsgesellschaftern eine vorbildliche, sehr kommunalfreundliche Vertragsgestaltung gewählt:

  • wichtige Unternehmensentscheidungen, z.B. über Gewinn-verwendung,
    können mit der kommunalen Stimmenmehrheit in der Gesellschafterversammlung
    beschlossen werden, ohne auf die Stimmen der privaten Mitgesellschafter angewiesen zu sein,

  • die angestrebte Eigenkapitalverzinsung ist im Vertrag festgeschrieben,

  • marktorientierte Versorgungspreise sollen neben Selbstkostendeckung die
    angestrebte Eigenkapitalverzinsung erwirtschaften,

  • Zahlung der steuerlich und preisrechtlich höchstmöglichen Konzessionsabgaben an
    die kommunalen Gesellschafter,

  • Grundsatz der Vollausschüttung der erzielten Gewinne im Vertrag geregelt,

  • Vertragsänderungen können nur einvernehmlich erfolgen, somit ist eine Änderung zulasten der
    Kommunen gegen den Willen der kommunalen Gesellschafter ausgeschlossen.

Die kommunalen Gesellschafter haben so eine gute Steuerungs- und Einflussmöglichkeit.

Weitere Infos: Stadt Moers, Amt für Finanzen und Beteiligungen,
Dr. Ralf Worgul, Tel: 02841/201377, E-Mail: Ralf.worgul@moers.de

*      Übergreifende Arbeitskreise und Schulungen ersparen
         Reibungsverluste

In der Stadt Willich (51.000 EW) gibt es neben den üblichen Entscheidungsgremien zu einzelnen Themenfeldern (z.B. „Wasser“) Arbeitskreise, denen Vertreter der Verwaltung, des Rates und der Geschäftsführung der jeweils betroffenen Unternehmen angehören. Diese Arbeitskreise tauschen regelmäßig Informationen aus und bereiten wichtige Rats- / Fachausschusssitzungen sowie Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsratssitzungen vor. Das Modell hat sich bewährt, da es frühzeitig alle Beteiligten in wichtige, richtungsweisende Entscheidungen mit einbindet.

Gängige und nachahmenswerte Praxis ist ferner, dass die städtischen Vertreter in den Aufsichtsgremien (sowohl städtische Mitarbeiter als auch Ratsmitglieder) regelmäßig durch die Stadt über Fortbildungsmaßnahmen für ihre Aufgaben geschult werden, um die Aufsichtsfunktion im Aufsichtsrat und/oder Gesellschafterversammlung auch entsprechend ausüben zu können.

Weitere Infos: Stadt Willich, Geschäftsbereich „Zentrale Finanzen“,
Frau Feiter, Telefon: 02156/949188, E-Mail: maria.feiter@stadt-willich.de