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punkt.gif Grundsätzliches zur Methodik und zu den Zielen des KIWI
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Mit dem Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit - KIWI - sollen die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung im Blick auf die wirtschaftliche Situation der Kommune zusammengefasst dargestellt werden. Hierdurch ist es möglich, kurz und prägnant Handlungserfordernisse und -möglichkeiten aufzuzeigen. Er soll der Kommune helfen, eine Standortbestimmung im interkommunalen Vergleich vorzunehmen und dient der Orientierung für die Zukunft.

Diese Ziele versucht der KIWI, über eine umfassende Betrachtung der Kommune zu erreichen. Auf der Basis hoch aggregierter und steuerungsrelevanter Kennzahlen erfolgt eine gemeinsame Darstellung der wichtigsten Kennzahlen unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit mittels einer Bewertung auf einer Bewertungsskala von 1 bis 5 sowie eines sich aus der Bewertung ergebenden Ampelsignals (Spalten „Gemeindeprofil“ und „Index“).

Der KIWI ist eine zusätzliche Darstellungsform zu den Teilberichten der einzelnen Fachbereiche. Detaillierte Erläuterungen finden sich in den Berichtsteilen.

Die Bewertung erfolgt allein unter den Aspekten der Handlungsnotwendigkeit und der Handlungsmöglichkeit. Die im KIWI dargestellten Kennzahlenwerte sind Indikatoren, die die Ausgangsbasis für weitergehende Analysen der einzelnen Prüffelder sind. Ziel ist hierbei die Ursachenermittlung für vorgefundene Kennzahlenwerte. Dabei werden örtliche und individuelle Besonderheiten berücksichtigt.

Die Analysen verfolgen den Zweck, Handlungsempfehlungen auszusprechen, die praxisorientiert sind. Die sich hieran anschließende Bewertung im Rahmen des KIWI trifft daher allein eine Aussage zu dem Maß und dem Umfang, indem eine Kommune aus Sicht der GPA NRW aktiv werden sollte.

Im Rahmen dieser Bewertung werden keine Schulnoten erteilt, vielmehr soll über den KIWI ein anschauliches Bild über empfehlenswerte Schwerpunkte künftiger Aktivitäten der Kommune gegeben werden.

Ebenso wird mit dem KIWI kein Ranking betrieben. Die Vergleichswerte werden daher anonymisiert dargestellt. Informationen über eine Kommune werden grundsätzlich nur weiter gegeben, wenn die Kommune hiermit einverstanden ist.

Die Bewertung der Handlungsnotwendigkeit und der Handlungsmöglichkeit erfolgt nicht unmittelbar aus dem Kennzahlenwert selbst, so dass eine positive oder negative Abweichung vom Mittelwert nicht zwangsläufig eine positive oder negative Bewertung nach sich zieht.

Unter Berücksichtigung örtlicher und individueller Besonderheiten wird beurteilt, ob die Kommune sämtliche Handlungspotentiale identifiziert hat und diese in entsprechende Realisierungskonzepte aufgenommen hat. Genauso ist es möglich, dass über die rote Ampel ein signifikant schlechter Zustand, der zukünftig verstärkter Steuerung bedarf, deutlich gemacht wird. Hierbei werden auch die zeitnahe Umsetzung und der Einsatz von Controllingmechanismen bewertet.

So ist es beispielsweise möglich, dass ein zahlenmäßig guter Wert mit der Bewertung 2 (rot) versehen wird, da eine Kommune in dem betreffenden Fall diesen guten Wert durchaus noch nennenswert verbessern kann und diese Möglichkeit bisher noch nicht erkannt hat. Umgekehrt ist es auch möglich, dass ein zahlenmäßig schlechter Wert mit der Bewertung 4 (grün) versehen wird, da die Kommune die Handlungsnotwendigkeit erkannt hat und bereits sämtliche möglichen Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen hat, die sich zum Zeitpunkt der Prüfung jedoch noch nicht ausgewirkt haben.

Die KIWI – Bewertungsmerkmale sind wie folgt definiert:

KIWI - Bewertungsrahmen

Bewertung

Ampel

Index

Dringender, offensichtlicher Handlungsbedarf und/oder weitreichende
und zahlreiche Handlungsmöglichkeiten

Rot

1

Handlungsbedarf ist gegeben. Es bestehen Handlungsmöglichkeiten mit
einer deutlichen Ergebnisverbesserung.

Rot

2

Handlungsbedarf ist erkennbar, Handlungsmöglichkeiten sind vorhanden

Gelb

3

Handlungsmöglichkeiten auf der Basis einer ergebnisorientierten
Steuerung werden nahezu vollständig genutzt.

Grün

4

Außergewöhnliche zielgerichtete Aktivitäten der Kommune,
die grundsätzlich auf andere Kommunen übertragbar sind (Best Practice).

Grün

5


Sofern aufgrund nicht ausreichend gesicherter Erkenntnisse eine Bewertung nicht möglich ist, wird das Ampelsymbol auf weiß gesetzt.