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allgemeine Info: Rahmenberatungsverträge umfassen diverse Fragestellungen, z.B. im Rahmen der Bilanzerstellung zum wirtschaftlichen Eigentum, zur Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken, zur Bewertung von Infrastrukturvermögen, zur Bewertung von Finanzanlagen, zur Bewertung von Kunst- und Kulturgegenständen, Rechnungsabrenzung von Transferleistungen, Bilanzierung von gewährten Zuschüssen, Bildung von Sonderposten etc./ zur NKF-Umstellung generell und zu vielen weiteren Fragen. Aus Gründen des Datenschutzes können wir den konkreten Beratungsinhalt je Institution nicht angeben. |
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