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Das NKFG NRW (Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen) ist zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten.
Spätestens bis zum 1.1.2009 müssen die Kommunen und Kreise auf ein Rechnungswesen nach NKF umstellen.
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