Unsere Leistungen




Überörtliche Prüfung (§ 105 GO NRW)

 Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung


Wir stützen uns bei der Prüfung auf § 105 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO). Unser Auftrag ist es, die Kommunen des Landes NRW mit Blick auf Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sachgerechtigkeit des Verwaltungshandelns zu prüfen.

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 Überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz


Die Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen haben ihre Haushaltswirtschaft bis spätestens zum 01.01.2009 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement umgestellt. Wichtiger Bestandteil hierbei ist die Aufstellung der Eröffnungsbilanz. 

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Aktuelles

Infos zum Thementag für Eigenbetriebe


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Änderung von Verordnungen

Gemeindewirtschaftsrecht 

VV zu § 68 LHO:
Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG

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Benchmarks

Hier finden Sie die aktuellen Benchmarks.

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NKF-Kennzahlenset NRW
Ermitteln Sie hier Ihre NKF-Kennzahlen.

Korruptionsbekämpung
Seit dem 1.3.2005 sind Vergaben und Vermögensveräußerungen mit einem Wert von mehr als 200.000 Euro anzuzeigen.