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Jahresabschluss Eigenbetriebe u. ä.
(§ 106 GO)
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Neu:
Änderung VO im Gemeindewirtschaftsrecht und neue Musterprüfungsverträge für die Jahresabschlussprüfung nach § 106 GO
Wir prüfen die Jahresabschlüsse der rund 650 Eigenbetriebe und sonstigen prüfungspflichtigen Einrichtungen im Land NRW, die rechtlich verpflichtet sind, die Buchführung nach den handelsrechtlichen oder den für das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) geltenden Grundsätzen zu führen. Die Tätigkeitsschwerpunkte der in unterschiedlichen Rechtsformen geführten öffentlichen Unternehmen liegen in den Bereichen Gesundheit, Ver- und Entsorgung sowie Kultur und Erziehung. Darüber hinaus gewinnen kommunale Immobiliengesellschaften immer mehr an Bedeutung.
Zur Durchführung dieser Aufgabe bedienen wir uns eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Neben § 106 GO und § 2 GPAG regelt die Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ergänzende Einzelheiten für die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers, das genaue Prüfungsverfahren, die Art der Darstellung des Prüfungsergebnisses sowie eine in begründeten Ausnahmefällen mögliche Befreiung von der Jahresabschlussprüfung.
Unsere Arbeit setzt dabei auf den Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers auf. Neben sachkundiger Durchsicht und Auswertung von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen sowie einer unternehmens- und branchenspezifischen Analyse und Bewertung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, nehmen wir eine Gesamtbetrachtung und Einschätzung der Prüfungsergebnisse „durch die kommunale Brille“ vor. Entscheidend für unsere Urteilsbildung sind dabei die Ergebnisse von Zeit- und Betriebsvergleichen, die wir benchmarkorientiert durchführen. Erfahrungen aus vielen hundert Abschlussprüfungen ergeben immer wieder neue Erkenntnisse und Handlungsspielräume, die wir in Abschlussgesprächen in Form von „best-practice“ - Lösungen an die Entscheidungsträger der kommunalen Unternehmen weitergeben können.
Unsere Arbeit als gesetzlicher Abschlussprüfer endet mit der Erteilung eines abschließenden Vermerkes. Dieser enthält den Bestätigungsvermerk ggf. ergänzt um notwendige Erläuterungen bzw. Feststellungen.
Neben der Prüfungstätigkeit stehen wir den Eigenbetrieben und sonstigen prüfungspflichtigen Einrichtungen im Land NRW beratend zur Seite. Beratungsschwerpunkte bilden hier die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung, die Wahl einer geeigneten Unternehmensform bei Gründung als auch die Auseinandersetzung mit Fragestellungen hinsichtlich einer möglichen Befreiung von der Prüfungspflicht der Unternehmen.
Als Service bieten wir die Unterstützung bei allgemeinen betriebswirtschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Fragestellungen sowie Hilfestellung im Hinblick auf die Auslegung und Anwendung neuer Rechtsvorschriften in diesem Bereich sowohl für die öffentlichen Unternehmen als auch für die Wirtschaftsprüfer an.
Wir sehen uns im Rahmen unserer prüfenden und beratenden Tätigkeit als ein wesentliches Instrument der Risikofrüherkennung und der benchmarkorientierten Weiterentwicklung der öffentlichen Unternehmen in NRW.
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