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Anwortbogen: überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz
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1. Die Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement ist erfolgt/soll
erfolgen zum
01.01.2005
01.01.2006
01.01.2007
01.01.2008
01.01.2009
2. Die Eröffnungsbilanz
liegt im Entwurf vor.
wurde gemäß §53 Abs. 1 KrO i.V.m. §92 Abs. 5 GO örtlich geprüft.
Die Prüfung erfolgte durch
und wurde am
mit einem uneingeschränkten
/eingeschränkten
Bestätigungsvermerk
/ einer Versagung
(richtige Aussage bitte ankreuzen) abgeschlossen.
wurde am
vom Kreistag festgestellt.
wurde am
der Aufsichtsbehörde vorgelegt.
3. Sofern noch keine Feststellung durch den Kreistag erfolgt ist:
Können Sie uns einige Angaben zum Stand der Planung machen?
(Wann soll der
Eröffnungsbilanzentwurf vorliegen, wann soll durch wen geprüft
werden, wann soll die Feststellung durch den Kreistag erfolgen etc.?)
Ansprechpartner für Rückfragen
(bitte Name, Telefonnummer und E-Mail angeben):
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Telefon:
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Vielen Dank!
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